Alps & More
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Virtuelle Reiseberatung in 1 min
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Unsere AGB´s – offen & transparent

Anbei findet Ihr nun unsere Leistungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen von

Alps & More GmbH (im folgenden Alps & More genannt)

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Mit schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Buchung geht der Kunde einen

Reservierungsvertrag mit der Alps & More ein. Der Reservierungsvertrag kommt mit

Zugang der schriftlichen Vertragsbestätigung/Rechnung der Alps & More beim Kunden

(an der vom Kunden angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse) zustande.

1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Reservierung ab, so liegt ein neues

Angebot von Alps & More vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen

Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme ausdrücklich oder schlüssig – etwa

durch Leistung der Anzahlung auf den Preis oder durch Antritt – erklärt.

2. Bezahlung

2.1. Nach Erhalt der schriftlichen Leistungsbestätigung der Alps & More wird – soweit

sich aus der Leistungsbeschreibung der konkret gebuchten Leistung keine

abweichenden Konditionen ergeben – eine Anzahlung in Höhe von 20% des

Leistungspreises zzgl. evtl. gebuchter Versicherungsprämien sofort fällig. Der

Restbetrag ist 30 Tage vor Leistungsantritt ohne nochmalige Auforderung fällig. Alps &

More behält sich vor, abhängig von Buchungsdatum oder Leistungsart die Buchung in

der Ausschreibung von der Bezahlung per Kreditkarte abhängig zu machen.

2.2. Befindet sich der Kunde mit der An- und/oder Restzahlung in Verzug und leistet trotz

nochmaliger Aufforderung und Nachfrist keine Zahlung, ist Alps & More berechtigt, vom

Vertrag zurückzutreten.

2.3. Soweit im Rahmen der Leistungsbestätigung nicht abweichend festgelegt, können

sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Alps & More geleistet

werden.

2.4. Die an Alps & More geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gem. § 651k BGB

insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Leistungsbestätigung/Rechnung

übersandt.

2.5. Mit Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Margenbesteuerung nach §

25 UStG. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung

durch Alps & More.

3. Leistungen und Nebenabreden

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der

Leistungsanmeldung gültigen Leistungsbeschreibung auf www.alpsandmore.com sowie

aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Leistungsbestätigung von Alps &

More.

3.2. Im Falle altersabhängiger Leistungspreisermäßigungen ist für die Einhaltung der

Altersgrenze der Tag des Leistungsbeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine

Falschauskunft des Kunden zurückzuführen sind, fallen diesem zur Last.

3.3. Die an Alps & More geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gem. §615k BGB

insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Leistungsbestätigung/Rechnung

übersandt.

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von

Unterlagen

4.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten.

Schriftform unter Angabe der Buchungsnummer wird empfohlen. Maßgeblich ist der

Eingang der Rücktrittserklärung bei Alps & More.

4.2. Im Falle des Rücktritts vor Leistungsbeginn durch den Kunden ist Alps & More

berechtigt, unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des

durch anderweitige Verwendung der Leistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs eine

angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen. Alps & More bedient sich

hierzu der pauschalen Berechnung der Entschädigung wie folgt:

AKTIVREISEN: Radreisen und Wanderreisen (Selbstanreise)

Bis 31 Tage vor Reiseantritt kostenfrei

Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %

Ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 60 %

Ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 80 %

Ab dem 3. Tag vor Reisantritt bis zum Tag der Anreise 95 %

4.3. Wir empfehlen den Abschluss einer Leistungs-Rücktrittskosten-Versicherung,

welche die Stornogebühren im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen

kann.

4.4. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Kunden, wird ein

Bearbeitungsentgelt von € 15,– pro Person berechnet. Gleiches gilt für eine nachträglich

erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine

Falschangabe durch den Kunden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des

Kunden zurückzuführen ist. Der Nachweis, dass Alps & More keine oder wesentlich

niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden vorbehalten.

5. Rücktritt durch Alps & More

5.1. Alps & More ist berechtigt, vom Vertrag bis 30 Tage vor Leistungsantritt

zurückzutreten, wenn eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht

erreicht wird und in der Leistungsbeschreibung und der Leistungsbestätigung auf die

Anzahl der Mindestteilnehmer und die Frist ausdrücklich hingewiesen wurde.

5.2. Der Leistungspreis wird nach Rücktritt unverzüglich rückerstattet, sofern der Kunde

nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

6.1 Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt

geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann Alps & More bis 30 Tage

vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht

erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf

den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

6.2 Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt Alps & More keine

Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, die der Kunde außerhalb des

Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.

7. Kündigung und Ausschluss aus verhaltensbedingten, psychischen oder

physischen Gründen

7.1 Alps & More kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der

Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn

er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des

Vertrages gerechtfertigt ist.

7.2 Ist der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen

erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen, sind die Bergwanderführer/innen

im Auftrag der Alps & More berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise vom

Wanderprogramm auszuschließen.

7.3 Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den

Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen

Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in

Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den

Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Preis- und Leistungsänderungen, eingeschränkte Leistungen, nicht in Anspruch

genommene Leistungen

8.1. Alps & More behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der

ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor

Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der

Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Bergbahnbenützung,

etc. erfolgen

8.3. Alps & More ist berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern, soweit dies nach

Vertragsschluss notwendig werden sollte, und dieser Umstand nicht wider Treu und

Glauben durch Alps & More herbeigeführt wurde, die Änderungen und Abweichungen

nicht erheblich sind bzw. den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht

beeinträchtigen. Dies betrifft insbesondere die Änderung von Wanderrouten (bedingt

durch Wetterverhältnisse) und auch die Änderung von Hotels während der

Wanderreisen.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Leistungsbestätigung –

insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten – unverzüglich nach Zugang zu

prüfen und eventuelle Abweichungen zur Buchung oder Unrichtigkeiten umgehend der

Alps & More zu melden.

9.2. Der Kunde hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Leistungsantritt

zugehenden Leistungsdokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit

der Leistungsbestätigung zu prüfen. Sollten dem Kunden bis spätestens 1 Woche vor

Abreise die Unterlagen wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder

sollten die Unterlagen von der Leistungsbestätigung abweichen, so hat er sich

unverzüglich mit Alps & More in Verbindung zu setzen.

9.3. Sollte der Kunde selbst oder über einen dritten Anbieter noch weitere

Anschlussbeförderungen buchen, so hat der Kunde diesen Umstand ebenso zu

berücksichtigen, wie jenen, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen

aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls hat der Kunde bei Buchung von

Anschlussbeförderungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits bekannt

sind. Der Kunde hat bei der Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch

ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung zu

berücksichtigen. Bei Buchung von Anschlussbeförderungen wird grundsätzlich eine

Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt, empfohlen.

10. Leistungsversicherungen

10.1. In den Leistungspreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt,

Leistungsversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von

Leistungsrücktrittskosten-, Leistungshaftpflicht-, Gepäck-, Kranken- und

Unfallversicherung. Bei Abschluss einer Leistungsversicherung durch Vermittlung der

Alps & More kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem

Kunden und der Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe der einschlägigen

Versicherungsbedingungen zustande. Versicherungsschutz besteht dabei frühestens

mit vollständiger Zahlung der Versicherungsprämie, die mit der Anzahlung auf den

Leistungspreis fällig ist. Es ist alleinige Verantwortung des Kunden, die sich aus dem

Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus

gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Von Versicherungsverträgen kann nicht

zurückgetreten werden.

11. Gewährleistung, Mängelanzeige und Kündigung, Schadenminderung,

Anspruchsanmeldung, Verjährungsverkürzung

11.1. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so ist der

Kunde verpflichtet, den Mangel vor Ort aufzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wurde

eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen oder erfolgte sie nicht gegenüber dem

richtigen Anzeigeadressaten (vgl. ZiAer 10.2.), so kann dies zur Folge haben, dass für

diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) gegenüber der Alps & More

geltend gemacht werden können. Eine Kündigung des Vertrages nach § 651e BGB durch

den Kunden ist erst zulässig, wenn Alps & More eine ihr vom Kunden bestimmte Frist hat

verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht,

wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Alps & More verweigert wird oder wenn die

sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden

gerechtfertigt wird.

11.2. Mängel sind bei geführten Wanderreisen grundsätzlich den Wanderführer/innen

anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem Leistungsträger genügt hier in der Regel nicht.

Die konkreten Kontaktinformationen sind den Unterlagen zu entnehmen.

11.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der

Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern

Gepäck beschädigt werden, ist daher zwingend eine Schadensmeldung an Ort und

Stelle bei den Wanderführer/innen zu erstatten.

11.4. Die Wanderführer/innen sind nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art

anzuerkennen.

11.5. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus

dem Vertrag nach §§ 651c bis 651f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach ZiAer 11

unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung

dem Vertrag nach enden sollte.

12. Haftungsbeschränkung

12.1. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Alps & More

herbeigeführt worden ist, beziehungsweise Alps & More allein wegen eines

Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist und keine vertragswesentliche

Verpflichtung von Alps & More betroffen ist, wird die vertragliche und deliktische

Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Leistungspreis beschränkt. Etwaig darüber

hinaus- gehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf

diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung

unberührt.

13. Abtretungsverbot

13.1. Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie die

gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Kunden oder

Leistungsteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat

durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen

Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte an ihn

abgetreten haben.

14. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Informationen zum

Luftfahrtunternehmen

14.1 Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften zeichnet der

Kunde verantwortlich. Alle Nachteile, die aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen

zu dessen Lasten, es sei denn, Alps & More hat den Kunden nicht ausreichend oder

falsch informiert. Die Informationen gelten für Staatsangehörige des Staates, in dem die

Leistung angeboten wird. Kunden mit hiervon abweichen- der Staatsangehörigkeit

können die entsprechenden Informationen beim zuständigen Konsulat erfragen. Alps &

More empfiehlt, dass sich Kunden rechtzeitig z.B. bei den Gesundheitsämtern über

Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen informieren.

15. Allgemeine Bestimmungen

15.1 Für Verträge über Leistungen nach § 651a BGB, die im Fernabsatz geschlossen

werden, findet gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 4 a) BGB das Widerrufsrecht nach § 312g BGB

keine Anwendung.

15.2 Die der Alps & More zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten

personenbezogenen Daten werden nach den in Deutschland geltenden

Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet und genutzt. Der Betroffene kann

der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder

Meinungsforschung jederzeit durch Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten unter

der am Ende angegebenen Adresse der Alps & More widersprechen.

16. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsabschluss

16.1. Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des

Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom

Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet,

soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der Reise

nicht beeinträchtigen.

16.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten

Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

16.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche

Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem

dauerhaften Datenträger zu informieren.

16.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde

berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer

Ersatzreise zu verlangen, wenn Alps & More eine solche Reise angeboten hat. Wenn der

Kunde gegenüber Alps & More nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist reagiert,

gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

16.5 Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw.

Ersatzreise geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.

16.6 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung

bestätigten Preise, insbesondere im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der

Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Touristenabgaben, Hafen- oder

Flughafengebühren, Einreisegebühren) oder einer Änderung der für die betroffene Reise

geltenden Wechselkurse, wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des

Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so

kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden

Berechnung erhöhen: Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden

Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Touristenabgaben oder Einreisegebühren

dem Reiseveranstalter gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den

entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der

Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang

erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Veranstalter verteuert hat.

16.7 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter

den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt

sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne

Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens

gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine

solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der

Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend

machen.

17. Rechtsanwendung

17.1. Gerichtsstand ist Wien. Österreichisches Recht gilt als vereinbart. Veranstalter: Alps & More GmbH, Wenhartgasse 15/1, A-1210 Wien

Kontaktiere uns!

Alps & More GmbH

servus@alpsandmore.com

+49 89 588 0557 42

Wenhartgasse 15/1

1210 Wien

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