Unsere AGB´s – offen & transparent
Anbei findet Ihr nun unsere Leistungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen von
Alps & More GmbH (im folgenden Alps & More genannt)
1. Abschluss des Vertrages
1.1. Mit schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Buchung geht der Kunde einen
Reservierungsvertrag mit der Alps & More ein. Der Reservierungsvertrag kommt mit
Zugang der schriftlichen Vertragsbestätigung/Rechnung der Alps & More beim Kunden
(an der vom Kunden angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse) zustande.
1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Reservierung ab, so liegt ein neues
Angebot von Alps & More vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme ausdrücklich oder schlüssig – etwa
durch Leistung der Anzahlung auf den Preis oder durch Antritt – erklärt.
2. Bezahlung
2.1. Nach Erhalt der schriftlichen Leistungsbestätigung der Alps & More wird – soweit
sich aus der Leistungsbeschreibung der konkret gebuchten Leistung keine
abweichenden Konditionen ergeben – eine Anzahlung in Höhe von 20% des
Leistungspreises zzgl. evtl. gebuchter Versicherungsprämien sofort fällig. Der
Restbetrag ist 30 Tage vor Leistungsantritt ohne nochmalige Auforderung fällig. Alps &
More behält sich vor, abhängig von Buchungsdatum oder Leistungsart die Buchung in
der Ausschreibung von der Bezahlung per Kreditkarte abhängig zu machen.
2.2. Befindet sich der Kunde mit der An- und/oder Restzahlung in Verzug und leistet trotz
nochmaliger Aufforderung und Nachfrist keine Zahlung, ist Alps & More berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
2.3. Soweit im Rahmen der Leistungsbestätigung nicht abweichend festgelegt, können
sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Alps & More geleistet
werden.
2.4. Die an Alps & More geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gem. § 651k BGB
insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Leistungsbestätigung/Rechnung
übersandt.
2.5. Mit Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Margenbesteuerung nach §
25 UStG. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch Alps & More.
3. Leistungen und Nebenabreden
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der
Leistungsanmeldung gültigen Leistungsbeschreibung auf www.alpsandmore.com sowie
aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Leistungsbestätigung von Alps &
More.
3.2. Im Falle altersabhängiger Leistungspreisermäßigungen ist für die Einhaltung der
Altersgrenze der Tag des Leistungsbeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine
Falschauskunft des Kunden zurückzuführen sind, fallen diesem zur Last.
3.3. Die an Alps & More geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gem. §615k BGB
insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Leistungsbestätigung/Rechnung
übersandt.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von
Unterlagen
4.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Schriftform unter Angabe der Buchungsnummer wird empfohlen. Maßgeblich ist der
Eingang der Rücktrittserklärung bei Alps & More.
4.2. Im Falle des Rücktritts vor Leistungsbeginn durch den Kunden ist Alps & More
berechtigt, unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des
durch anderweitige Verwendung der Leistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs eine
angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen. Alps & More bedient sich
hierzu der pauschalen Berechnung der Entschädigung wie folgt:
AKTIVREISEN: Radreisen und Wanderreisen (Selbstanreise)
Bis 31 Tage vor Reiseantritt kostenfrei
Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
Ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
Ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 80 %
Ab dem 3. Tag vor Reisantritt bis zum Tag der Anreise 95 %
4.3. Wir empfehlen den Abschluss einer Leistungs-Rücktrittskosten-Versicherung,
welche die Stornogebühren im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen
kann.
4.4. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Kunden, wird ein
Bearbeitungsentgelt von € 15,– pro Person berechnet. Gleiches gilt für eine nachträglich
erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine
Falschangabe durch den Kunden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des
Kunden zurückzuführen ist. Der Nachweis, dass Alps & More keine oder wesentlich
niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden vorbehalten.
5. Rücktritt durch Alps & More
5.1. Alps & More ist berechtigt, vom Vertrag bis 30 Tage vor Leistungsantritt
zurückzutreten, wenn eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht wird und in der Leistungsbeschreibung und der Leistungsbestätigung auf die
Anzahl der Mindestteilnehmer und die Frist ausdrücklich hingewiesen wurde.
5.2. Der Leistungspreis wird nach Rücktritt unverzüglich rückerstattet, sofern der Kunde
nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.
6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
6.1 Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt
geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann Alps & More bis 30 Tage
vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf
den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
6.2 Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt Alps & More keine
Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, die der Kunde außerhalb des
Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.
7. Kündigung und Ausschluss aus verhaltensbedingten, psychischen oder
physischen Gründen
7.1 Alps & More kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn
er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist.
7.2 Ist der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen
erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen, sind die Bergwanderführer/innen
im Auftrag der Alps & More berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise vom
Wanderprogramm auszuschließen.
7.3 Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den
Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Preis- und Leistungsänderungen, eingeschränkte Leistungen, nicht in Anspruch
genommene Leistungen
8.1. Alps & More behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der
ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor
Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der
Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Bergbahnbenützung,
etc. erfolgen
8.3. Alps & More ist berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern, soweit dies nach
Vertragsschluss notwendig werden sollte, und dieser Umstand nicht wider Treu und
Glauben durch Alps & More herbeigeführt wurde, die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind bzw. den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht
beeinträchtigen. Dies betrifft insbesondere die Änderung von Wanderrouten (bedingt
durch Wetterverhältnisse) und auch die Änderung von Hotels während der
Wanderreisen.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Leistungsbestätigung –
insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten – unverzüglich nach Zugang zu
prüfen und eventuelle Abweichungen zur Buchung oder Unrichtigkeiten umgehend der
Alps & More zu melden.
9.2. Der Kunde hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Leistungsantritt
zugehenden Leistungsdokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit
der Leistungsbestätigung zu prüfen. Sollten dem Kunden bis spätestens 1 Woche vor
Abreise die Unterlagen wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder
sollten die Unterlagen von der Leistungsbestätigung abweichen, so hat er sich
unverzüglich mit Alps & More in Verbindung zu setzen.
9.3. Sollte der Kunde selbst oder über einen dritten Anbieter noch weitere
Anschlussbeförderungen buchen, so hat der Kunde diesen Umstand ebenso zu
berücksichtigen, wie jenen, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen
aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls hat der Kunde bei Buchung von
Anschlussbeförderungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits bekannt
sind. Der Kunde hat bei der Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch
ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung zu
berücksichtigen. Bei Buchung von Anschlussbeförderungen wird grundsätzlich eine
Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt, empfohlen.
10. Leistungsversicherungen
10.1. In den Leistungspreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt,
Leistungsversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von
Leistungsrücktrittskosten-, Leistungshaftpflicht-, Gepäck-, Kranken- und
Unfallversicherung. Bei Abschluss einer Leistungsversicherung durch Vermittlung der
Alps & More kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem
Kunden und der Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe der einschlägigen
Versicherungsbedingungen zustande. Versicherungsschutz besteht dabei frühestens
mit vollständiger Zahlung der Versicherungsprämie, die mit der Anzahlung auf den
Leistungspreis fällig ist. Es ist alleinige Verantwortung des Kunden, die sich aus dem
Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus
gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Von Versicherungsverträgen kann nicht
zurückgetreten werden.
11. Gewährleistung, Mängelanzeige und Kündigung, Schadenminderung,
Anspruchsanmeldung, Verjährungsverkürzung
11.1. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so ist der
Kunde verpflichtet, den Mangel vor Ort aufzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wurde
eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen oder erfolgte sie nicht gegenüber dem
richtigen Anzeigeadressaten (vgl. ZiAer 10.2.), so kann dies zur Folge haben, dass für
diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) gegenüber der Alps & More
geltend gemacht werden können. Eine Kündigung des Vertrages nach § 651e BGB durch
den Kunden ist erst zulässig, wenn Alps & More eine ihr vom Kunden bestimmte Frist hat
verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht,
wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Alps & More verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden
gerechtfertigt wird.
11.2. Mängel sind bei geführten Wanderreisen grundsätzlich den Wanderführer/innen
anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem Leistungsträger genügt hier in der Regel nicht.
Die konkreten Kontaktinformationen sind den Unterlagen zu entnehmen.
11.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern
Gepäck beschädigt werden, ist daher zwingend eine Schadensmeldung an Ort und
Stelle bei den Wanderführer/innen zu erstatten.
11.4. Die Wanderführer/innen sind nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art
anzuerkennen.
11.5. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus
dem Vertrag nach §§ 651c bis 651f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach ZiAer 11
unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung
dem Vertrag nach enden sollte.
12. Haftungsbeschränkung
12.1. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Alps & More
herbeigeführt worden ist, beziehungsweise Alps & More allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist und keine vertragswesentliche
Verpflichtung von Alps & More betroffen ist, wird die vertragliche und deliktische
Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Leistungspreis beschränkt. Etwaig darüber
hinaus- gehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf
diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung
unberührt.
13. Abtretungsverbot
13.1. Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie die
gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Kunden oder
Leistungsteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat
durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen
Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte an ihn
abgetreten haben.
14. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Informationen zum
Luftfahrtunternehmen
14.1 Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften zeichnet der
Kunde verantwortlich. Alle Nachteile, die aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen
zu dessen Lasten, es sei denn, Alps & More hat den Kunden nicht ausreichend oder
falsch informiert. Die Informationen gelten für Staatsangehörige des Staates, in dem die
Leistung angeboten wird. Kunden mit hiervon abweichen- der Staatsangehörigkeit
können die entsprechenden Informationen beim zuständigen Konsulat erfragen. Alps &
More empfiehlt, dass sich Kunden rechtzeitig z.B. bei den Gesundheitsämtern über
Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen informieren.
15. Allgemeine Bestimmungen
15.1 Für Verträge über Leistungen nach § 651a BGB, die im Fernabsatz geschlossen
werden, findet gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 4 a) BGB das Widerrufsrecht nach § 312g BGB
keine Anwendung.
15.2 Die der Alps & More zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten
personenbezogenen Daten werden nach den in Deutschland geltenden
Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet und genutzt. Der Betroffene kann
der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder
Meinungsforschung jederzeit durch Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten unter
der am Ende angegebenen Adresse der Alps & More widersprechen.
16. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsabschluss
16.1. Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet,
soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der Reise
nicht beeinträchtigen.
16.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
16.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem
dauerhaften Datenträger zu informieren.
16.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
Ersatzreise zu verlangen, wenn Alps & More eine solche Reise angeboten hat. Wenn der
Kunde gegenüber Alps & More nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist reagiert,
gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
16.5 Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw.
Ersatzreise geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.
16.6 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise, insbesondere im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Touristenabgaben, Hafen- oder
Flughafengebühren, Einreisegebühren) oder einer Änderung der für die betroffene Reise
geltenden Wechselkurse, wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen: Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Touristenabgaben oder Einreisegebühren
dem Reiseveranstalter gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der
Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang
erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Veranstalter verteuert hat.
16.7 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter
den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der
Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend
machen.
17. Rechtsanwendung
17.1. Gerichtsstand ist Wien. Österreichisches Recht gilt als vereinbart. Veranstalter: Alps & More GmbH, Wenhartgasse 15/1, A-1210 Wien